Bauherrenvertretung für den Bund
as Amt für Bundesbau übernimmt in Rheinland-Pfalz die Bauherrenaufgaben des Bundes, wenn es um Baumaßnahmen der Bundeswehr, der Gaststreitkräfte, der NATO und um zivile Baumaßnahmen geht.
Schwerpunkte sind:
- Beratung der Nutzer,
- Projektkoordination,
- Herbeiführen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Durchführung der Projekte,
- Projektcontrolling,
- das Betreiben der Verfahrensstandschaft für die US Gaststreitkräfte,
- Begleitung der Projektumsetzung in Verbindung mit einem übergeordneten Controlling der Projektziele,
- Nachbetrachtung der Projektumsetzung in Bezug auf die Projektziele,
- Mitwirkung in Arbeitskreisen des Bundes zur baufachlichen Grundsatzarbeit,
- Schlichtungsverfahren,
- Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen das Vergaberecht (§ 21 VOB/A 2009),
- Prozessvertretung des Bundes oder der Gaststreitkräfte in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, Zivil- und Verwaltungsprozessen.
Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Organanleihe gemäß § 5b Finanzverwaltungsgesetz (FVG), wobei sich der Bund des Landespersonals bedient, anstatt eine eigene Bundesverwaltung zu gründen. Mit derzeit 60 Stellen ist das Amt für Bundesbau – gemessen am Aufgabenvolumen – eine kleine Organisationseinheit.