Geschichte der Bauverwaltung in Rheinland-Pfalz

Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches ging alle Gewalt vom Kontrollrat der Alliierten in Berlin aus. Das Territorium des noch am 30.08.1946 zu gründenden Bundeslandes Rheinland-Pfalz gehörte zur französischen Besatzungszone. Zur Lösung der eigenen Unterbringungsprobleme mobilisierten die Franzosen zunächst ehemalige Angehörige der Heeresbauverwaltung. Bis Mitte 1946 wurden auch an Standorten wie Mainz, Landau, Kaiserslautern, Trier, Koblenz und Idar-Oberstein ehemalige Militärbauämter aktiviert, die zunächst in der Hauptsache für die Franzosen tätig waren. Damit war der organisatorische Grundstock für die spätere Bauverwaltung gelegt.

Gleichzeitig wurden mit Wirkung vom 20.03.1950 die Landesfinanzämter Koblenz und Neustadt zu dem Oberfinanzpräsidium Rheinland-Pfalz, der späteren Oberfinanzdirektion Koblenz, zusammengelegt.

Mit Datum vom 09.09.1950 trat das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) in Kraft, welches die Grundlage für die Organleihe bildete. Auf Antrag des Landes bewilligte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) daraufhin mit Erlass vom 16.02.1951 i. S. von § 6 (4) FVG, dass die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes in Rheinland-Pfalz auf die Landesvermögens- und Bauabteilungen (LVuBA) übertragen wurden und hierbei die örtlichen Hochbauämter die Bauaufgaben des Bundes im Rahmen der Organleihe erledigen.

Mit den Anfängen des Kalten Krieges und der Sicherheitsstrategie der amerikanischen Streitkräfte kam es zur Verstärkung der  US-Truppenteile, insbesondere der Air-Force, für die die Bauverwaltung ab 1951 ebenfalls tätig wurde.  Erste offizielle Abkommen zwischen dem Bund (BMF) und der amerikanischen Besatzungsmacht kamen 1954 zustande.

Gegen Ende der 70er Jahre führte der NATO-Doppelbeschluss vom 12.12.1979 zu einem erheblichen Produktivitätsschub bei der Bauverwaltung Rheinland-Pfalz.

Nach einem Reformprozess, der Anfang 1990 in Rheinland-Pfalz begann, wurde 1998 die Bauverwaltung in einen Landesbetrieb überführt, welcher seither nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird. Die Fachaufsicht führende Ebene des Bundes wurde organisatorisch und personell schlanker. Die Landesvermögens- und Bauabteilung der OFD Koblenz mit einer Personalstärke von bisher ca. 120 Personen wurde auf 33 Personen reduziert und organisatorisch als „Geschäftsbereich Bundesbau“ (GBB) in das Gefüge der OFD Koblenz integriert. Seit Juni 2011 fungiert die OFD Koblenz/Geschäftsbereich Bundesbau als Abteilung Bundesbau.

Am 8. Juli 2014 wurde das „Landesgesetz zur Errichtung von Landesoberbehörden sowie zur Auflösung der Oberfinanzdirektion und des Amts für Wiedergutmachung“ verabschiedet  (GVBL RP 2014 Nr. 10 S. 107).
Im Geschäftsbereich des für die Finanzangelegenheiten zuständigen Ministeriums werden daher zum 1. September 2014 die drei folgenden Landesoberbehörden errichtet:
Landesamt für Steuern (LfSt), Landesamt für Finanzen (LfF) und schließlich unser neues Landesamt mit der zukünftigen Bezeichnung „Amt für Bundesbau“ (ABB). Die bisherigen Aufgaben und Befugnisse der Oberfinanzdirektion/Abteilung Bundesbau gehen somit auf die neue Landesoberbehörde über. Das Amt für Bundesbau, das nun auf 60 Mitarbeiter angewachsen ist, untersteht der Dienstaufsicht des für die Finanzangelegenheiten zuständigen Ministeriums. In Angelegenheiten der Fachaufsicht untersteht es dem für Bundesbau zuständigen Fachministerium des Bundes (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

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